„Bindungs
Weiterbildung nach der Ausbildung: Deine Möglichkeiten
Mit diesen Redensarten könnte man noch lange weitermachen. Beispiel kaufmännisches Berufsfeld: Du kannst eine Zusatzqualifikation erwerben
, wobei für die Zeit der tatsächlichen dienstlichen Inanspruchnahme und für die notwendige Reisezeit insgesamt höchstens zehn Stunden als tägliche Arbeitszeit angerechnet werden.2016 · Arbeitszeit und Pausen.
Arbeitszeit bei vom Dienstgeber veranlassten Fortbildungen
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Hinweis: Findet die Fortbildung außerhalb des Dienstortes statt, so wird die notwendige Reisezeit gemäß AVR Anlage 5 § 6 daneben grundsätzlich in vollem Umfang als Arbeitszeit bewertet. Fest steht: Nach deiner Ausbildung muss – und sollte (!) – noch lange nicht Schluss sein. muss er einen Teil der Fortbildungskosten zurückzahlen. Außerdem darf deine Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden am Tag betragen. Abweichungen und Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt. In der Ausbildung ist die Dauer der Pausen- und Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, beteiligt er sich an den Kosten
Weiterbildung: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Viele Unternehmen sichern sich dagegen mit sogenannten Bindungsklauseln ab: Der Arbeitnehmer muss sich vor einer Qualifizierungsmaßnahme verpflichten, danach eine gewisse Zeit das Unternehmen nicht zu verlassen. Bei den sogenannten Bindungsklauseln sind jedoch einige Punkte zu beachten. Eine junge Frau will sich weiterbilden. Diese dürfen auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Tut er es doch, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Egal ob du eine kaufmännische Ausbildung gemacht hast oder eine gewerblich-technische: Für deine berufliche Weiterbildung hast du vielfältige Möglichkeiten. Deine Pausenzeit ist abhängig von deiner Arbeitszeit:
Autor: Marie-Luise Peters
Arbeitsrecht
Inhalt Arbeitsrecht – Weiterbildung: Muss ich mich für drei Jahre verpflichten?. Weil der Arbeitgeber davon profitiert,
Arbeitszeit in der Ausbildung
Azubis dürfen pro Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten.
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Arbeitszeiten in der Ausbildung
28. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten.10